VerbraucherschutzBundesnetzagentur darf strikter gegen unaufgeforderte Werbeanrufe vorgehen

Die Bundesnetzagentur bekommt neue Werkzeuge an die Hand, um das Geschäft mit unaufgeforderten Werbeanrufen zu erschweren. In Zukunft müssen die Betreiber beweisen, dass die angerufene Person eingewilligt hat.

Frau an gelben Telefon
Seltener Gesichtsausdruck, wenn die Werbefirma durchklingelt. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Vinicius „amnx“ Amano

Ab dem 1. Oktober müssen die Verursacher von Werbeanrufen die vorherige Zustimmung des Angerufenen einholen und diese Zustimmung für fünf Jahre dokumentieren. Die Bundesnetzagentur kann mit der neuen Regelung strikter gegen ungebetene Anrufe vorgehen und pro Fall bis zu 50.000 Euro Strafe verhängen. Die Neuerung ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, welches der Bundestag Ende Juni verabschiedet hat. Einzelne Regelungen des Gesetzes treten nun in Kraft. 

Gegenüber der dpa sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur, dass man mit der Regelung Telefonwerbung effizienter kontrollieren können. Bereits seit Ende Juli dürften Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden und bedürfen nun der Schriftform, heißt es im Bericht. „So werden untergeschobene Verträge verhindert“, so der Sprecher.

Immer mehr Beschwerden

Bei der Bundesnetzagentur verzeichnet man laut dem Bericht einen kräftigen Anstieg von Verbraucher-Beschwerden über nervige Werbeanrufe in den vergangenen Monaten. In der ersten Jahreshälfte 2021 gingen bei der Behörde etwa 43.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein, im ersten Halbjahr 2020 waren es nur etwa 27.000 gewesen. Die Bundesnetzagentur verhängte zwischen Januar und Juli dieses Jahres gegen Telefonwerbefirmen Strafen von mehr als einer Million Euro.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge enthält noch zahlreiche weitere Regelungen. So dürfen Fluggesellschaften in Zukunft nicht mehr in ihren AGB ausschließen, dass Kunden ihre Vertretungsrechte an Fluggastrechtportale oder andere Legal-Tech-Anbieter abgeben dürfen,  damit diese für sie Reklamationen bei Verspätung oder Ausfall eines Fluges durchsetzen.

„Kündigungsbutton“

Manche der Regelungen werden allerdings erst im nächsten Jahr in Kraft treten. Dazu gehört zum Beispiel, dass Verbraucherverträge, die sich stillschweigend verlängern, dann eine Kündigungsfrist enthalten müssen und immer zum Monatsende gekündigt werden können. Ein 24-Monate-Vertrag verlängert sich dann nicht mehr automatisch um 24 Monate wie früher. Ursprünglich sollten mit dem Gesetz Mindestvertragslaufzeiten komplett unterbunden werden, dagegen hatte aber die Wirtschaft erfolgreich lobbyiert.

Zur Mitte des nächsten Jahres kommt zudem der „Kündigungsbutton“, der sichtbar bei allen Verträgen online zu sehen sein muss, damit Menschen sich einfach von Verträgen abmelden können. Diese Regelung richtet sich gegen sogenannte Dark Pattern, die Unternehmen wie Amazon anwenden, um die Kündigung zu erschweren.

4 Ergänzungen

  1. „bedürfen nun der Schriftform, heißt es im Bericht. “
    Ja, ein schönes Beispiel, wie sich Falschmeldungen verbreiten.
    Wer wars? dpa? Warum muss ich bei chip eine dpa-Meldung lesen?

    Es heißt im Gesetzestext: (Artikel 4 des Gesetzentwurf)
    „bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und“

    1. Gut aufgepasst!

      In der Tat ist hier ein Gegensatz zwischen der Aussage des Sprechers der BNetzA und dem Gesetzestext zu sehen. Soweit ich das verstehe, setzt – vereinfacht gesagt – die Schriftform eine Unterschrift voraus und die Textform nicht, sie kann auch per SMS, Mail oder Messenger erfolgen. Soweit ich das aber auch verstehe, war vorher weder Text- noch Schriftform nötig.

      Ich finde in dem Zusammenhang das Wort „Falschmeldung“ etwas hart, es handelt sich um einen einzelnen Fehler, den auch wir übernommen haben, bei aller Distanzierung und Kenntlichmachung der Quelle.

      1. Ich finde es schon wichtig, das zwischen Schrift- und Textform strikt getrennt werden muss. Es ist ein Formerfordernis, welches im Rechtsverkehr einen sehr großen Unterschied ausmacht.
        Wenn der Sprecher der Bundesnetzagentur das so gesagt hat, dann gehört ihm eine Nachhilfestunde. Wenn die .dpa das so vermurkst hat, ist die Berichterstattung in dieser Form schlichtweg falsch.

        Wobei es da noch Ungereimtheiten gibt.
        Schaut man in die von Euch verlinkte BT-Meldung, und folgt der letzten Fassung 19/30840 https://dserver.bundestag.de/btd/19/308/1930840.pdf
        steht dort:
        Artikel 4 wird gestrichen. 5. Artikel 5 wird Artikel 4

        Und tatsächlich, schaut man in die veröffentlichte Fassung, fehlt der Eintrag im §41 Energiewirtschaftsgesetz.

  2. Werbeanrufe. Was für eine Plage. Ich vermeide bei Anrufen mittlerweile die (höfliche) Nennung meines Namens (stattdessen „Hallo“) und eine Antwort mit „Ja“, um nicht eine zusammengeschnittende Zustimmung untergeschoben zu bekommen. Eine entsprechende Nummer sperre ich in meinem Router. Aber die Leute sind nicht doof und wechseln regelmässig die Nummern. Nach meinem Eindruck sitzen die auch irgendwo im Ausland und sind wohl schwer zu fassen.
    Jüngst hatte ich einen Anruf mit der Nr. 069 06702871. Gewinnspiel. „Wenn Sie…bitte wählen sie die 1“ usw. Die Nr. suggeriert eine Vorwahl Frankfurt/M. Einen Haupt-Anschluss mit einer 0 gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Ich denke, hier ist eine kostenpflichtige Weiterschaltung eingebaut (?). Müsste dann die Telekom nicht eingeschaltet sein? Wählt man die Nummer direkt, so lautet die Ansage „Diese Nummer gibt es nicht“.
    Ich habe meiner betagten Mutter grundsätzlich die Annahme von Telefonaten ausser den bekannten Nummern untersagt. Gerade die älteren Herrschaften sind gefährdet.
    Mich würde interessieren, ob jemand eine Idee hat, wie der beschriebene Fall zu verstehen ist. Ein bisschen off-topic, wäre allerdings hilfreich, da ich diese Information an einen Pflegedienst weitergebe.

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